Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025
Die allgemeine Verwendung von Dentalamalgam ist mit Inkrafttreten Verordnung (EU) 2024/1849 aus Umweltschutzgründen verboten. Zahnärzte und Zahnärztekammern und Krankenkassen (GKV) haben sich auf dieses Datum lange vorbereitet und eingestellt. Die EU-Kommission hatte das Verbot lange vorbereitet: Giftiges Quecksilber - Pressemitteilung vom 14.Juli 2023. Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der
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