Für rund 2.500 gastronomischen Betriebe in Charlottenburg-Wilmersdorf beginnt jetzt eine entscheidende Zeit: Können die Umsatzverluste aus der Lockdown-Zeit noch aufgeholt werden?
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt die Betriebe mmit Außengastronomie durch Genehmigung von „gasbetriebenen Wärmequellen,“ damit sich auch Gästen in der kalten Jahreszeit einfinden und wohl fühlen können.
Nach dem Bezirk Reinickendorf ist auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hinsichtlich der Genehmigung von Heizpilzen aktiv geworden.
Arne Herz, Bezirksstadtrat für Ordnungsangelegenheiten hat sich dafür auch mit der DEHOGA abgestimmt und setzt sich für eine berlinweite Regelung ein, nachdem der Berliner Senat ab Mai auch die Sondernutzunsgebühren für Außenflächen erlassen hat.
Künftig gilt Folgendes:
Die Errichtung von Einhausungen oder Überdachungen innerhalb der für die Außenbewirtschaftung genehmigten Fläche (Oberstreifen) wird befristet bis 31. März 2021 geduldet.
Gasbetriebene Wärmequellen wie Heizpilze sind unter den überdachten Sonderflächen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Offenes Feuer generell nicht. Es wird auf entsprechende Merkblätter des Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) verwiesen.
Stadtrat Arne Herz sagte dazu:
„Nur außerhalb der überdachten Bereiche im Oberstreifen dürfen gasbetriebene Wärmequellen aufgestellt werden. Ich appelliere aber ausdrücklich an die Gastronom*innen, klimaschutzfreundliche Geräte zu benutzen und verantwortungsvoll mit den Geräten umzugehen.“
Für Heizstrahler stehen die wichtigsten Anforderungen für einen sicheren Betrieb in den Betriebsanleitungen. Vorsicht ist geboten: Der Gasbrenner kann sich bei leistungsstarken Geräten auf 1000 Grad erhitzen.
Der Sicherheitsabstand oberhalb der Geräte sollte mindestens zwei Meter Abstand zu brennbaren Bauteilen wie Schirmen oder Pavillondächern einhalten. Zu schwer entflammbaren Materialen wie Beton (z.B. unter Balkonen) reicht in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 Zentimetern aus. Der Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen wie Markisen, Tischdecken oder Dekoration laut Bedienungsanleitung ist unbedingt einzuhalten. Dabei muss auch bedacht werden, dass Gäste oft ihre Wärmedecken und Mäntel über Stuhllehnen hängen, oder dicht an Heizstrahlern vorbeilaufen, oder daneben stehen. Die Lüftungsöffnungen der Strahler dürfen auch nicht verdeckt werden.
Der Gasverbrauch ist übrigens mit 300 – 1.000 Gramm zu kalkulieren.
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Technische Geräte in der Gastronomie